MONTREAL - Eine Richterin des Obersten Gerichtshofs hat einen Antrag der römisch-katholischen Erzdiözese von Montreal auf eine Ausnahmeregelung zu einem Quebecer Gesetz abgelehnt, das alle Palliativeinrichtungen in der Provinz verpflichtet, Tötung auf Verlangen anzubieten. Am 1. März fiel die Entscheidung, dass das Recht der Quebecer, sich für eine Tötung zu entscheiden, schwerer wiegt als das Grundrecht auf Religionsfreiheit.

Fulda. Bonn. Die Regeln für die Tötung auf Verlangen werden in den Niederlanden im neuen Jahr auf schwerkranke Kleinkinder erweitert, die schwer leiden. Dies ist für die Deutsche PalliativStiftung eine inakzeptable Entscheidung gegen das Leben. Leider war es als eine Folgeentscheidung zu befürchten, nachdem bereits Regeln zur Tötung von Kindern bis zu 1 und ab 12 Jahren geschaffen wurden.

Gemeinsame Pressemitteilung der Koordinierungsstelle für  Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland sowie DGP, DHPV, BÄK, Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln, Bundesverband Kinderhospiz e.V. , Deutscher Kinderhospizverein e.V. und Deutsche KinderPalliativStiftung

"Mit Stefanie Klee haben wir eine neue Verbündete für eine bessere Versorgung!“, freut sich der Vorstandsvorsitzende Dr. Thomas Sitte.

Kein Recht auf Suizidmittel nach Wunsch Berlin, Fulda. Am 26. Oktober hat das Bundesverwaltungsgericht auch in letzter Instanz die Klage auf Natrium-Pentobarbital (NaP) zur Tötung abgelehnt. Unterstützt von der DGHS, einem sogenanntem „Sterbehilfe“verein, hatten zwei Mitglieder geklagt, damit sie sich durch dieses Medikament das Leben nehmen könnten (Aktenzeichen 3 C 8.22 u. a.).

Deutsche PalliativStiftung
Am Bahnhof 2

36037 Fulda