Aachen, Stolberg. Der Ehrenbrief 2024 der Deutschen PalliativStiftung wurde in diesem Jahr dem Unternehmerehepaar Michael und Michaela Wirtz verliehen.
Schon in den 1990er Jahren, als kaum ein Mensch um die segensreichen Möglichkeiten hospizlich-palliativer Versorgung wusste, hat sich das Ehepaar Wirtz ganz persönlich mit viel Herzblut seit drei Jahrzehnten sehr für die Verbreitung des Wissens und den Aufbau engagiert.

MONTREAL - Eine Richterin des Obersten Gerichtshofs hat einen Antrag der römisch-katholischen Erzdiözese von Montreal auf eine Ausnahmeregelung zu einem Quebecer Gesetz abgelehnt, das alle Palliativeinrichtungen in der Provinz verpflichtet, Tötung auf Verlangen anzubieten. Am 1. März fiel die Entscheidung, dass das Recht der Quebecer, sich für eine Tötung zu entscheiden, schwerer wiegt als das Grundrecht auf Religionsfreiheit.

"Mit Stefanie Klee haben wir eine neue Verbündete für eine bessere Versorgung!“, freut sich der Vorstandsvorsitzende Dr. Thomas Sitte.

Fulda. Bonn. Die Regeln für die Tötung auf Verlangen werden in den Niederlanden im neuen Jahr auf schwerkranke Kleinkinder erweitert, die schwer leiden. Dies ist für die Deutsche PalliativStiftung eine inakzeptable Entscheidung gegen das Leben. Leider war es als eine Folgeentscheidung zu befürchten, nachdem bereits Regeln zur Tötung von Kindern bis zu 1 und ab 12 Jahren geschaffen wurden.

Gemeinsame Pressemitteilung der Koordinierungsstelle für  Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland sowie DGP, DHPV, BÄK, Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln, Bundesverband Kinderhospiz e.V. , Deutscher Kinderhospizverein e.V. und Deutsche KinderPalliativStiftung

Deutsche PalliativStiftung
Am Bahnhof 2

36037 Fulda