„Sterbehilfe“Diskussion

Auszug aus „Ratgeber Lebensende und Sterben“
von Thomas Sitte, Springerverlag, 2018

Die öffentliche Debatte um ein menschenwürdiges Lebensende schwillt an: sie hatte so richtig begonnen im Vorfeld des sog. Patientenverfügungsgesetzes von 2009, gefolgt 2010 vom Prozess von Rechtsanwalt Wolfgang Putz, der seiner Mandantin geraten hatte, den Versorgungsschlauch ihrer komatösen Mutter zu durchtrennen und deshalb in Fulda verurteilt wurde. Dann folgte der posthume Prozess von H. Koch um Sterbehilfe für seine Frau, die Musterberufsordnung der Bundesärztekammer mit dem absoluten Verbot jeglicher ärztlicher Beihilfe zum Sterben, die hervorragende ARD-Themenwoche im November 2012 zum Thema Sterben und schließlich die Freitodmeldungen prominenter Deutscher in allen Medien. Umfragen wie die von Forsa im September 2012 bestätigen, dass 77–85% aller erwachsenen Deutschen von ihren Ärzten mehr erwarten als Lebensverlängerung selbst gegen ihren erklärten Willen – so sie ihn denn in einer Patientenverfügung vorsorglich zum Ausdruck gebracht haben.

Die Diskussion ist getragen von einer Schnelllebigkeit der Informationen und Reaktionen darauf. Oft wird sie geführt in Talkshow- oder Facebook-Format. Kurze Statements, die schnell ausgedacht und gesprochen, möglichst griffig sein müssen. Das kann im Einzelfall zum Thema hinführen. Aber es führt nicht dazu, dass wichtige Standpunkte sich in Ruhe aneinander reiben, um dann vielleicht sinnvoll miteinander abgeglichen werden zu können.

Wir – Elke Baezner, Präsidentin der Gesellschaft für Humanes Sterben e. V. und Thomas Sitte, Vorstandsvorsitzender der Deutschen PalliativStiftung – haben in persönlichen Gesprächen gesehen, dass wir auf beiden Seiten für die Rechte der Patienten und eine bessere Lebensqualität in schwerer Krankheit eintreten. Hierbei haben wir teils völlig verschiedene Wertvorstellungen, die zu diametralen Konsequenzen führen. Teils eint uns auch der Kampf für eine bessere hospizlich-palliative Versorgung. Dabei sind Schnellschüsse, Agitation und aufschäumende Emotionen für eine zielführende Diskussion meist wenig hilfreich.

Wir wollen versuchen, in einer neuen (alten) Form des Diskurses Argumente vorzutragen und vielleicht einen kleinsten, gemeinsamen Nenner zu finden, der von unserer Gesellschaft mitgetragen werden kann. Das Wissen um die Möglichkeiten hospizlich-palliativer Versorgung soll ganz tief in alle gesellschaftlichen Schichten getragen werden und dadurch der Wunsch nach vorzeitiger Verkürzung des Lebens aus Angst vor Leiden abnehmen. Da sind wir ganz nah beieinander.

Hierzu haben wir die Form eines Briefwechsels gewählt, der in der ausführlichen Form gerne unter www.Sterbehilfediskussion.de nachgelesen werden kann und sich vom März 2013 bis zum Januar 2014 erstreckte. Hier soll, sofern dies bei dieser komplexen Thematik überhaupt möglich ist, eine verkürzte Gesprächsversion wiedergegeben werden, die helfen soll, die einzelnen Sichtweisen – die manchmal nah beieinander, manchmal standhaft auf der gegenüberliegenden Seite stehen – zu vertiefen und so zum weiteren Nachdenken anzuregen.

Auch wollen wir uns vor überkochenden Emotionen und extremen Standpunkten hüten– sicher wird unsere Diskussion trotzdem von unseren eigenen, persönlichen Wertvorstellungen, Lebenserfahrungen und Meinungen geprägt sein.

Berlin/Fulda/Genf April 2013

E. Baezner, T. Sitte

Das Gespräch

Elke Baezner

Dem Freitod von Gunther Sachs, Hannelore Kohl, dem Ehepaar von Brauchitsch, des Fussballers Konietzka und kürzlich Otto Beisheim ist eines gemeinsam: die wachsende Erkenntnis ihrer hoffnungslosen gesundheitliche Lage trotz Einsatz aller verfügbaren Mittel. Sie entschieden sich zum Freitod im Wissen um die unaufhaltsame Entwicklung ihres Zustands, die ihnen bevorstand. Sollten sie darüber eine Depression entwickelt haben, so wäre diese keinesfalls mit einer psychischen Krankheit gleichzusetzen. Diese Menschen, bekannt als starke Persönlichkeiten, entschieden sich aber auch für den eigenverantworteten Freitod aus Verzweiflung darüber, dass sie offenbar von ihren Ärzten keine tätige Hilfe erhoffen durften.

Ist Selbstbestimmung im Leben und im Sterben in Deutschland nur eine leere Worthülse?

Müssen wir Deutschen wirklich am Ende unseres Lebens in die Schweiz reisen, weil die Deutsche Bundesärztekammer ihren Mitgliedern die Fähigkeit zur eigenen Gewissensentscheidung offenbar nicht zutraut? Ist Palliativmedizin, die den Sterbenden in den allerletzten Stunden, Tagen, Wochen durchaus effizient Erleichterung verschaffen kann, wirklich die einzige Antwort auf die vielfältigen Bedürfnisse von an sich selbst leidenden Schwerstkranken, bei denen der eigentliche Sterbeprozess aber noch nicht eingesetzt hat? Die DGHS wünscht sich ein Beratungsangebot, das in letzter Konsequenz auch die (ärztlich) assistierte Freitodhilfe als ultima ratio nicht ausschließt.

Was meinen Sie dazu?

Thomas Sitte

Für mich sind Hospizarbeit und Palliativversorgung eine klare und effektive Antwort auf den Todeswunsch aus Angst vor körperlichem Leiden. Da habe ich sehr persönliche und vielfältige Erfahrungen.

Vor Jahrzehnten betreute ich als Arzt eine junge Patientin in Berlin mehrere Monate. Dann stand mir ein Wechsel bevor und sie bat mich, ganz konkret, sie zu töten. Wir haben darüber stundenlang gesprochen. Ich habe ihr schweren Herzens (!) den verständlichen Wunsch abgeschlagen und diese Last werde ich mein Leben lang in mir tragen.

Warum wollte sie getötet werden? Sie hatte großes Vertrauen zu mir. Wir waren uns sicher auch sympathisch, die Chemie stimmte einfach im Arzt-Patienten-Verhältnis. Sie hatte eine tückische Krankheit und konnte inzwischen Arme und Beine nicht mehr bewegen. Es war eine Frage der Zeit, dass sie auch nicht mehr atmen konnte und ich würde Berlin bald verlassen. Sie wusste, sie wird gegen ihren Willen am Leben erhalten. So – völlig bewegungsunfähig – konnte sie bei „guter“ Versorgung lange leben. Ein grausiger Gedanke für den, der so nicht leben will.

Die Rechtslage war genauso eindeutig wie heute und die medizinischen Möglichkeiten waren damals genauso gegeben wie heute. Diese junge Frau hätte keine Angst haben müssen, sie hätte gar nicht beatmet werden dürfen, sondern, ihrem Wunsch entsprechend, sanft, schmerzfrei und ohne Atemnot bei Fortschreiten der Krankheit an der Lähmung sterben dürfen. Ohne etwas zu beschleunigen oder zu verhindern.

Ich weiß nicht, wie es ihr ergangen ist. Ich fürchte, es ist das für sie Schlimmste geschehen: Man hat sie gegen ihren Willen am Leben erhalten.

Ich würde diese junge Frau auch heute nicht töten oder ihr beim Suizid helfen. Aber ich würde heute alles dafür tun, dass sie palliativ behandelt wird und so begleitet sterben darf.

Elke Baezner

Diese von Ihnen beschriebene Situation ist kein Einzelfall. Die DGHS vertritt das Recht jedes Menschen auf Selbstbestimmung bis zum Lebensende. Das heißt auch, dass es der persönlichen Entscheidung des Kranken überlassen sein muss, sich für eine palliative Behandlung oder aber für einen (ärztlich, also professionell) assistierten Freitod zu entscheiden.

Beide Wege müssen dem Kranken offenstehen – ohne jede moralische Wertung. Und der (ärztliche) Helfer muss bei einer frei verantworteten Entscheidung vor strafrechtlicher Verfolgung sicher sein.

Bereits 2008 ergab eine wissenschaftliche Studie, die zehn Jahre lang in Oregon geführt worden war, Folgendes: 89,9% der Personen, die trotz guter Hospizpflege Freitodhilfe in Anspruch nahmen, wollten ihre Autonomie nicht weiter verlieren, 87,4% bedauerten, nichts mehr tun zu können, was ihr Leben lebenswert machte, 83,8% beklagten den Verlust ihrer Würde, und nur 23,9% litten an nicht behandelbaren Schmerzen oder hatten Angst davor. Finanzielle Probleme hatten nur 2,8% der Sterbewilligen. Die meisten waren zwischen 65 und 84 Jahre alt, verheiratet, 92% davon hatten Baccalaureat-, College- oder High School-Abschluss.

Wenn Menschen eines Tages vielleicht um Freitodhilfe bitten, dann aufgrund ihrer höchstpersönlichen Wertvorstellungen.

Thomas Sitte

Da scheinen wir uns ja ein Stück weit einig zu sein. Wobei ich noch nicht genau sehe, wie Sie selber es sehen, wenn jemand wie diese Frau um Tötung oder auch nur Suizidassistenz bittet.

Völlig verständlich bittet. Für mich ist es so, dass ich die Erfahrung gemacht habe, dass solch ein Wunsch geäußert wird, weil nicht bekannt ist, was man sonst machen kann, darf oder sogar muss. Möchte ein Mensch „so nicht weiterleben“, muss und darf er auch nicht gegen seinen Willen behandelt werden. Gerade bei Krankheiten, die irgendwann eine Schwäche und ein Versagen der Atmung zur Folge haben, kommt dann immer ein gnädiger Tod, wenn man eventuell auftretende Atemnot mit Medikamenten und vor allem menschlichem Beistand lindert. Ich bin Anästhesist, natürlich kann ich Atemnot IMMER zu 100% beseitigen, wie auch jeder Anästhesist jeden Schmerz beseitigen kann. Nur dass die Behandlung dann ein gleitender Übergang in eine Narkose sein kann.

Könnten wir uns hier soweit einigen?

Wenn ein Mensch Angst hat vor möglichem (und nicht erträglichem) Leid, dann müssen wir gemeinsam alles dafür tun, dass dieses mögliche Leid nicht so auftritt, dass dieser Mensch es nicht mehr ertragen kann. Nur ist es ja im Augenblick in der öffentlichen Diskussion so, dass die Protagonisten immer wieder davon sprechen, dass man ohne den Weg der Selbsttötung ja vielleicht unerträgliche Schmerzen leiden müsste.

Also nur wenn wir dem um Hilfe Suchenden diese Gewissheit bieten können, kann er auch ohne die Angst und Sorge vor dem Leid weiter leben. Erst dann, wenn wir Menschen die Gewissheit haben, nicht unnötig, nicht unerwünscht, nicht mehr leiden zu müssen als wir wollen und können, erst dann gäbe es doch überhaupt eine Möglichkeit zu entscheiden, ob es sich doch noch lohnen kann, weiterzuleben.

Elke Baezner

In Ihrem Schlusssatz drücken Sie aus, was die meisten Menschen am Lebensende ängstigt. Körperliche Schmerzen oder Atemnot können Sie als Anästhesist in der Tat weitestgehend beheben. Aber wird ein Palliativmediziner mit seinen Möglichkeiten einem hochgradig gelähmten Menschen ohne Aussicht auf Heilung oder Besserung, der seine Hilflosigkeit angesichts seiner totalen, dauerhaften Pflegebedürftigkeit bei vollem Bewusstsein miterlebt, oder einem Menschen mit altersbedingter zunehmender Hinfälligkeit, oder einem Alzheimer-Kranken, der mit Blick auf die ihm verbleibenden Lebensperspektiven lieber sterben will, „vor der Zeit“ helfen? Kann in den beiden beispielhaft genannten Fällen die palliative Sedierung die Lösung sein, also ein künstlich herbeigeführtes Koma, in dessen Verlauf der Kranke meist erst nach Tagen stirbt?

Sie sagen selbst, dass oft nicht bekannt ist, was „man sonst noch machen kann, darf oder sogar muss“. Einverstanden! Deshalb schlägt die DGHS vor, dass kompetente, multidisziplinäre Berater zu Hause oder an einem neutralen Ort mit dem Sterbewilligen erst einmal seine Situation von allen Seiten beleuchten. Die Berater sollen ihm zunächst alle denkbaren Hilfen zum Weiterleben anbieten, aber auf keinen Fall aufdrängen! Wenn der entscheidungsfähige Sterbenskranke seine Situation weiterhin als unerträglich einschätzt, dann allerdings soll das Beratungsangebot auch die (ärztlich) assistierte Freitodhilfe nicht ausschließen. Und dann muss es Ärzte geben, die die dafür nötigen und geeigneten Medikamente verschreiben, ohne Angst vor standesrechtlichen Sanktionen. Nach der allgemeinen deutschen Rechtsprechung ist das erlaubt, sofern die Tatherrschaft beim Sterbewilligen liegt und er von der Garantenpflicht befreit ist.

Wären Sie so ein Arzt?

Thomas Sitte

Wir Ärzte können am besten bei körperlichen Schmerzen oder Atemnot effektiv behandeln – beistehen kann ich als Palliativmediziner, als Arzt, als Mensch aber auch immer einem hochgradig gelähmten Menschen ohne Aussicht auf Heilung oder Besserung, der seine Hilflosigkeit angesichts seiner totalen, dauerhaften Pflegebedürftigkeit bei vollem Bewusstsein miterlebt, oder einem Menschen mit altersbedingter zunehmender Hinfälligkeit, oder einem Alzheimer-Kranken, der mit Blick auf die ihm verbleibenden Lebensperspektiven lieber sterben will.

Ich glaube aber nicht, dass ich so ein Arzt wäre, das Sterben bewusst zu beschleunigen, wenn man mich darum bittet. Und ich hoffe, dass es so bleibt.

Denn keine palliativmedizinische, keine ärztliche Aufgabe ist es, diesem Sterben „nachzuhelfen“, es zu beschleunigen. Ob dies eine menschliche Aufgabe, eine Aufgabe für Verwandte, Freunde, Nahestehende sein kann, mag jeder persönlich für sich entscheiden. Solch eine generelle Aussage steht mir aus palliativmedizinischer, ärztlicher Sicht nicht zu.

Auf jeden Fall ist es zu begrüßen, dass diese Menschen, die vor ihrer Zeit sterben wollen, umfassend beraten werden. Und zu einer Beratung zum Suizid – oder besser zum Weiterleben – gehören zwingend auch die Möglichkeiten der praktischen Umsetzung der Hilfen zum Weiterleben! In diesen Punkten kann ich Ihre Forderungen vollkommen mittragen.

Elke Baezner

Die Medizin hat im letzten Jahrhundert Enormes geleistet, um den Menschen in gesundheitlichen Krisensituationen wieder zu einem für sie lebenswerten Leben zu verhelfen, oder aber ihnen Erleichterung zu verschaffen, wenn es auf den Tod zugeht. Ihre Empathie mit Menschen in den beschriebenen Situationen, die nicht an ihren Schmerzen verzweifeln, sondern an den Begleitumständen ihrer unheilbaren Krankheit, ehrt Sie. Dass Sie als Palliativmediziner Sterbehilfe, auch Hilfe zu einem Bilanzsuizid, nicht leisten wollen, ist durchaus nachvollziehbar. Das Selbstbestimmungsrecht gilt schließlich für die Patienten wie für die Ärzte.

Nun haben aber Verwandte, Freunde, Nahestehende selten die Möglichkeit, dem Sterbewilligen mit geeigneten Medikamenten zu helfen. Wir wissen alle, dass die Gewissheit, im schlimmsten Fall kompetente Suizidbeihilfe zu erhalten, sehr oft dazu führt, dass sie nicht in Anspruch genommen wird.

Was wir bräuchten, wäre ein Hort oder die Organisation der Betreuung von sterbewilligen und sterbenden Menschen, wo der Tatsache Rechnung getragen wird, dass die Ansprüche und Erwartungen Schwerstkranker nicht linear zum Tod hin verlaufen, sondern sich je nach Evolution des Zustands ändern können. In diesem Hort wäre Platz für „kreative“ Palliativmediziner wie Sie, die aber im Interesse des Leidenden bereit sind, diesen notfalls an einen Kollegen zu verweisen, der die Freitodhilfe übernähme.

Thomas Sitte

Sie haben recht, was dringend fehlt ist kompetente Beratung. Und das Wissen, wo man diese Beratung wann erhalten kann.

Die Medizin hat zeitweise technische Fortschritte in großen Sprüngen gemacht, sodass weder ich noch irgendein anderer Arzt einen wirklich guten Überblick über die Mittel, Wege und Möglichkeiten haben kann. Auf der Strecke blieben die Fähigkeiten, den rechten Weg vom Irrweg für die Patienten zu unterscheiden.

Ärztliches Handeln ist leichter als gemeinsam mit dem Patienten nachdenken, darum ringen, Unangemessenes zu unterlassen und das Angemessene zu finden. Geschweige denn ist irgendein Arzt noch in der Lage, immer sicher beurteilen zu können, welche Behandlung in einer bestimmen Krankheitssituation die beste wäre.

Kann es überhaupt die „beste“ Behandlung geben? Ich glaube nicht. Zu sehr ist die angemessene Behandlung von der Lebenssituation, den gültigen Wertvorstellungen und der augenblicklichen Einstellung des Patienten abhängig. Doch zurück zur Beratung. Sie fordern ganz zu Recht einen Hort für Schwerstkranke und Sterbewillige, an dem wirklich umfassend beraten wird. Ich fürchte, er ist eine Utopie, aber keine Illusion. Warum also nicht darüber nachdenken, wie beraten werden sollte. Wen brauchen wir dabei, welche Kenntnisse und Fähigkeiten sollten Berater besitzen und zur Verfügung stellen können. ... wer vielleicht auch nicht beraten sollte.

Elke Baezner

Wir sind uns also einig: es braucht in Lebensendsituationen besonders intensive Beratung vor jeder Entscheidung, zum Leben hin, aber auch zum Sterben, wenn der Leidende in seiner Verzweiflung nicht zu Affekthandlungen Zuflucht nehmen soll. Aber wen meinen Sie mit Ihrer Frage: „wer vielleicht nicht beraten sollte“?

Sollten Sie auf deutsche Sterbehilfeorganisationen anspielen: Ich habe noch nie ein Hehl daraus gemacht, dass ich bestimmte Auswüchse verurteile. Andererseits bräuchte es solche Organisationen gar nicht, wenn es genügend Ärzte gäbe, die ihrem Patienten nicht nur im stillen Kämmerlein, sondern offen, beherzt zu einem menschenwürdigen Sterben helfen.

Und hier weichen Sie meiner Frage aus: Halten Sie den Sterbewunsch eines einschlägig, aber vergeblich auf das Weiterleben hin beratenen Menschen für legitim?

Falls ja, wären Sie bereit, einem aus nachvollziehbaren Gründen Sterbewilligen Möglichkeiten zu einem selbstbestimmten Sterben zu eröffnen, und wenn nötig und erwünscht, ihn dabei auch zu begleiten?

Und wenn Sie sich dazu außerstande sähen: Würden Sie diesem Sterbewilligen helfen, einen anderen Arzt zu finden, der dazu bereit ist?

Wenn die einzige Lösung, die die Palliativmedizin im äußersten Fall und erst kurz vor dem natürlichen Ende anbietet, „Sedierung“ heißt – unter Entzug von Nahrung und Flüssigkeit, bis der Tod eintritt. Was für eine Hypokrisie!

Was ist der Unterschied, ob ein Arzt einem dringend Sterbewilligen zu einem sanften Tod in ein paar Minuten, oder erst in ein paar Tagen verhilft? Wie furchtbar ist das Warten für die Angehörigen, wie grausam und menschenverachtend das Verfahren!

Thomas Sitte

Wer sollte nicht beraten? Jemand, der dies so nebenher macht, der keine exzellente Kenntnis der Symptomkontrolle und Palliativversorgung hat. Jemand, der gut gemeint, nur halbgut berät. Theorie und Praxis in der Begleitung am Lebensende sind zwei Paar Schuhe.

„ Warum brauchen wir die Ärzte für den Suizid?“ Wenn es nur darum geht, dass man das Medikament fürs Frühableben erhält, kann das doch auch jeder Apotheker oder Tierarzt auf eine amtliche Bescheinigung hin abgeben. Gesetze kann man doch anpassen, wenn es einen Konsens in der Gesellschaft gibt. Todsichere Dosierungen sind einfach zu berechnen.

Aber auch das bräuchte man nicht. Fast alle Suizidwilligen können selber goggeln und surfen. Da gibt es Tipps und Tricks in ausreichender Zahl, wie man leidfrei und auch ästhetisch aus dem Leben scheiden kann.

Vielleicht noch einmal ganz klar: Jeder Sterbewunsch ist legitim und auch legal. Für die Beihilfe zum Suizid braucht es keinen Arzt und andersherum. Welcher Mensch geht denn zum Arzt und bittet um Suizidbeihilfe? Niemand! Ich werde gebeten, die todbringende Spritze zu verabreichen. Aber beides ist für mich etwas, für das ich mit dem Berufsbild „Arzt“ nicht zuständig bin. Wenn unsere deutsche Gesellschaft meint, im Rahmen der vorherrschenden ethischen Vorstellungen den Suizid standardisiert unterstützen zu wollen, dann sollen sie bitteschön den Beruf oder eher die Funktion des Sterbebeschleunigers einführen.

Warum sollte der Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit grausam und inhuman sein? Sicher, für die Angehörigen kann es eine gefühlt kaum erträglich lange Zeit des Wartens und Abschiedsnehmens werden. Aber nicht für den Patienten, der dabei auch in den Tod hineindämmern kann, vom Palliativmediziner oder auch dem normalen Hausarzt gut symptomkontrolliert medikamentös versorgt.

Wenn der Patient sich zum Suizid entscheidet, darf diese Entscheidung niemals und unter keinen Umständen von den Wünschen zu ungeduldiger Angehörige getriggert und getrieben werden!

Elke Baezner

Sie haben recht: ein selbstbestimmtes Sterben unter erträglichen Umständen ist auch ohne ärztliche Assistenz möglich. Aber Ihr Rat an Schwerstkranke, sich „Tipps und Tricks“ aus dem Internet zu ziehen, um Medikamente „fürs Frühableben“ zu finden, grenzt an Zynismus. Es geht schließlich nicht nur um pharmakotechnologisches Know-how, sondern um einfühlsame Begleitung und Stützung in einer existentiellen Grenzsituation.

Und dazu sind Sie, die Ärzte, die Fachärzte, nun einmal besser ausgebildet – oder sollten es doch sein – als ein noch so verständnisvoller Laie. Es ist eines verantwortungsbewussten Arztes schlichtweg unwürdig, einen hilfesuchenden, leidenden Menschen lieber dem Risiko eines missglückten Suizidversuchs auszusetzen als sich seines Eides zu erinnern, wonach er Schaden vom Patienten abzuwehren und Leiden zu mindern hat.

Das Argument, wonach der Patient Angst bekomme vor einem Arzt, der eventuell auch Freitodhilfe leistet, ist eindeutig widerlegt: Im Gegenteil wird der suizidwillige Kranke überhaupt erst dann mit seinem Arzt über seine Ängste und Wünsche reden, wenn er nicht befürchten muss, von vornherein auf Verurteilung und Ablehnung zu stoßen.

In Belgien jedenfalls ist laut eindeutiger Umfrageergebnisse seit Einführung des Gesetzes zur Euthanasie und Palliativpflege von 2002 das Vertrauen der Patienten in ihren Arzt deutlich gestiegen.

Thomas Sitte

Es kann und darf nicht sein, dass die Gruppe Menschen, die Sterbende einfühlsam begleitet, auf uns Ärzte reduziert wird, sobald es um die Sterbebeschleunigung geht.

Solange wir Leben (auch im letzten Abschnitt) lebenswert gestalten und erhalten, ist wie selbstverständlich ein multiprofessionelles Team gefragt. Sicher sollten auch die Ärzte, die so begleiten, entsprechend geschult in Gesprächsführung sein, die notwendige Empathie und Erfahrung besitzen und vertiefen. Das gilt aber genauso für jeden, der begleitet. Egal, ob es ehrenamtlich oder hauptberuflich ist. Egal, ob ich Physiotherapeut, Krankenpflegeperson, Arzt, Seelsorger oder anderes bin.

Jeder sollte zuhören können und meist die richtigen Worte finden. Jeder sollte sich die notwendige Zeit nehmen wollen und auch nehmen können. Das fordere ich von wirklich jedem der Beteiligten. Warum nur sollte die Kunst des heilenden und lindernden Begleitens geeignet sein, das Sterben zu gegebener Zeit zu beschleunigen oder herbeizuführen? Das ist für mich weder logisch noch nachvollziehbar. Lassen Sie uns doch bitte überlegen, wer noch außer langjährig ausgebildeten und erfahrenen Ärzten geeignet sein könnte, beim Suizid zu beraten und auch Hand anzulegen, wenn es denn so gewünscht wird!

Ich glaube, dass Menschen, die anderen beim Suizid (in Ausnahme- und verzweifelten Situationen) helfen oder gar töten, keinesfalls Monster sind. Menschen wie „Dr. Death“ Harold Shipman in England wohl doch.

Zuerst sollten wir herausfinden, dass niemand sonst geeignet sein sollte. Gibt es dazu denn keine Überlegungen, auf die wir zurückgreifen können? Ich bin sicher kein Experte auf dem Gebiet der Sterbe-, mehr für die Lebenshilfe und kann deshalb die Studienlage und Gedankenspiele nur unzureichend überblicken. Helfen Sie mir, dies zu ändern?

Elke Baezner

Wie könnte man nicht einig sein mit Ihren Vorschlägen zu den Kompetenzen der Berater und Begleiter? Aber Sie wissen so gut wie ich, dass das im Krankenhausalltag und im Alters- und Pflegeheim bei weitem nicht so ideal abläuft, zumal dann nicht, wenn Sie nur Kassenpatient sind. Das ist viel Wunschdenken, sollte uns aber nicht daran hindern, auf dieses Ideal hinzuarbeiten. Lassen Sie mich dazu einen Ihrer kanadischen Kollegen zitieren. Dr. Georges L'Espérance schreibt in seinem jüngsten Aufsatz „Ende des Lebens und Leben ohne Ende ...“:

„Als Ärzte sind wir dazu da, um unseren Mitmenschen zu helfen, mit allen Mitteln, die uns die moderne Medizin und die Technologie zur Verfügung stellen, aber vor allem durch Zuhören, Verständnis und der nötigen Demut. Das sind meiner Meinung nach die Qualitäten, von denen sich diejenigen unter uns leiten lassen sollten, die den Menschen bis zum letzten Akt erleichternd beistehen wollen. ... Viele Personen am Lebensende, besonders die mit neurodegenerativen Krankheiten, hätten nicht dieselbe Lebenserwartung gehabt ohne die Hilfe der Medizin. Wenn sie jedoch an den Punkt kommen, wo die Unzumutbarkeit ihrer Lebensumstände die Annehmlichkeiten weit überwiegen, sind wir genau in der Zone, wo wir die Wohltaten der Medizin und die Nichtleidensverlängerung gegeneinander abwägen müssen. Hier muss die Medizin aufhören, paternalistisch zu sein, und stattdessen begleitend und human wirken. ... Warum sollte man den Menschen, die dies ausdrücklich und wiederholt und eigenverantwortlich wünschen, eine menschliche, medizinische, gut begleitete Sterbehilfe vorenthalten, die ihnen hilft, ihren letzten Akt von Autonomie als menschliches Wesen zu verwirklichen? Wer wäre dazu besser in der Lage als der Arzt oder der gut ausgebildete Pfleger...?“

Einverstanden mit der praktischen Durchführung der Sterbehilfe, z. B. auch durch Pfleger, sofern sie die erforderlichen Qualitäten aufweisen. Aber auch bestens ausgebildete Pfleger, meine „Sterbeammen“, können in Deutschland ohne ein ärztliches Rezept über ein geeignetes, meist verschreibungspflichtiges Medikament nicht helfen, und ein korrekter Arzt stellt dieses Rezept nur aus, wenn er den Sterbewilligen gesehen, beraten und das Zusammenwirken mit bestehenden Medikamenten abgeklärt hat.

Darüber müssen wir reden.

Thomas Sitte

Immer wieder wird gefordert – und das tun auch Sie! – wir brauchen Ärzte und Medikamente für die Sterbehilfe.

Wir Ärzte sollten uns nicht ausschließlich auf Mutmaßungen und Erfahrungswissen verlassen. Eine gute Therapie, gerade auch mit Medikamenten, sollte immer auch wissenschaftlich fundiert sein. Nun sind Medikamente auf ihre Wirkung untersucht, wie sie heilen oder lindern können. Vieles wird trotzdem eher empirisch verordnet, teils „off-label“, also außerhalb der gesetzlichen Zulassung. Aber meist gibt es auch dann zumindest eine gewisse Datenlage, wie und warum dieses oder jenes Medikament für eine Indikation eingesetzt wird.

Welche Medikamente sollten nun warum für Tötung geeignet sein? Bedauerlich empfinde ich es, dass sich die Diskussion hier ausschließlich um Schlaf-, Beruhigungs- und Schmerzmittel dreht. Ich sehe dies als besonders problematisch an, weil es dieselben Medikamente sind, die ja auch für eine notwendige Symptomlinderung eingesetzt werden. Es entsteht nun bei vielen Laien (und auch Ärzten und Pflegekräften) der Eindruck, dass diese Medikamente besonders gefährlich wären. Dadurch ist es sehr schwer zu erreichen, dass diese erprobten und sicheren Medikamente ausreichend zur Leidenslinderung eingesetzt werden.

„Es ist noch nicht so weit“, „Wir müssen das jetzt einsetzen, dann leben Sie kürzer, aber besser“, „Wir müssen es erst aus dem Giftschrank holen, den Schlüssel dazu hat aber nur die Leitung“, ...

Ich denke, WENN wir fordern, dass Medikamente von Ärzten verschrieben werden müssen, damit Patienten sich töten können, sollte erst einmal geklärt werden, welche Medikamente dafür geeignet oder auch ungeeignet sind. Ich will einer Antwort auf Ihre Fragen nicht ausweichen. Aber es gibt mehrere Fragen zu klären.

Für mich als Arzt sind es die Fragen, soll und darf ich es und was wäre medizinisch ein gutes Mittel damit der Patient sicher und ohne unnötiges Leid stirbt?

Auch gibt es ja vielerlei Möglichkeiten zum Suizid und zur Tötung. Warum bemüht sich hier niemand darum, einmal eine saubere Übersicht über Tötungsmöglichkeiten zusammen zu stellen?

Wäre das eine unerträgliche Provokation? Oder nicht eher ein notwendiges Übel?

Elke Baezner

Provokation oder notwendiges Übel? Wahrscheinlich ist Ihr Vorschlag beides. In der Tat haben viele Medikamente mehrere Einsatzmöglichkeiten. Symptomlindernd und kurierend, in der entsprechenden Menge oder Mischung auch tödlich. Es ist, wie schon Paracelsus sagte, eben die Dosis, die macht, dass es ein Gift ist. Sie haben völlig recht mit Ihrem pragmatischen Hinweis, dass es vielerlei Möglichkeiten zum Suizid und zur Tötung gibt. Diese aufzulisten, wäre vonnöten und praktisch.

Die DGHS verzichtet aus gutem Grund seit mittlerweile 20 Jahren darauf, solche Hinweise in Papierform zu bringen, geschweige denn sie zu veröffentlichen. Sie und wir wollen auf keinen Fall, dass solche Hinweise in falsche Hände geraten. Es sei nur der liebeskummerkranke Jugendliche erwähnt, der in seinem akuten Herzschmerz das Leben wegwerfen möchte. Ein paar Wochen später sieht die Welt für einen solchen jungen, sonst kerngesunden Menschen schon wieder völlig anders aus.

Etwas Anderes ist es bei Menschen, die durch schwere Krankheit oder die Summe zunehmender Altersgebrechen oder Bilanzierung so weit sind, ihre Leiden abkürzen zu wollen. Diese Menschen möchten in der Mehrzahl Sicherheit und kompetente Begleitung dabei. Es gibt viele Alterssuizide, die allein und mithilfe frei verkäuflicher überdosierter Medikamente bewusst begangen werden. Es gibt aber auch genug Versuche, die aus Unkenntnis missglücken und Folgeschäden verursachen. Kaum jemand weiß auch, dass die regelmäßige Einnahme bestimmter Medikamente im Körper zu einer Toleranz bestimmter Wirkstoffe führen kann, sodass eine im Prinzip korrekt dosierte Überdosis dennoch nicht den Tod herbeiführt.

Es gibt einzelne Ärzte, die gut darüber Bescheid wissen. Diese sollten sich meines Erachtens untereinander verständigen und ihr Wissen weitergeben.

Thomas Sitte

Ein Diskurs über die Praxis des Suizides: Provokation oder notwendiges Übel? Dabei sollten wir nie vergessen, dass nicht die Suizidassistenz das ist, was Patienten wünschen, sondern meist eine Tötung auf Verlangen. Sie wissen dabei so gut wie ich, wie gleitend die Übergänge sind von der Suizidassistenz zur Tötung auf Verlangen, von der Tötung auf Verlangen zur Tötung ohne Verlangen, ...

Wir werden hier sicher keine praktischen Ratschläge zur Durchführung eines Suizids führen. Aber ich fordere einen solchen offenen Umgang, wenn man die Auffassung vertritt, dass ein ärztlich begleiteter Suizid „besser“ sei, als eine Begleitung durch Nichtärzte. Gerade jetzt, wo die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben im Rahmen des Ärztetags die Ärzteschaft aufruft, sich nicht den Mund und auch nicht die Hand verbieten zu lassen.

Hat die DGHS sich eigentlich die plakative Aussage wirklich bewusst und gut überlegt: „Ärzte, lasst Euch nichts verbieten!“ Und Ärzte haben mehr Macht über Leben und Tod als die meisten Politiker. Gibt es nicht immer wieder Menschen, auch Ärzte, die ihre Macht missbrauchen? Wir haben sie doch immer wieder, die furchtbaren Fälle, wo einzelne zig Menschen töten, weil sie meinen, deren Leiden beenden zu müssen.

In welchen Kreisen sollten wir diskutieren? Das weiß ich nicht, vielleicht haben Sie Vorschläge? Aber eine Diskussion, offiziell und mit Experten aus Ethik, Recht und Versorgung sowie Entscheidern, muss stattfinden. Ich stehe Ihnen gerne zu einem Treffen zur Verfügung.

Elke Baezner

„Das Leben lohnt sich – bis zuletzt“ ist nicht mehr als eine harmonisierende Illusion. Die Wirklichkeit sieht am Lebensende jedoch oft anders aus.

Die heutige Gesellschaft fordert, dass ihr Wunsch, unter bestimmten Umständen nicht weiterleben zu müssen, respektiert wird. Menschen, die nach ernsthafter Überlegung und aus nachvollziehbaren Gründen sterben wollen, soll dies legal ermöglicht werden, unter Einhaltung strenger Sorgfaltskriterien, die die Missbrauchsgefahren, über die wir uns völlig einig sind, minimieren. Die Macht der Ärzte über Leben und Tod ist missbrauchbar, aber die Angst vor Missbrauch ist das schlechteste Argument gegen Neues. Die Lateiner sagen: Abusus non tollit usum. Wie oft habe ich in Diskussionen über die „Freigabe“ bisher verbotener Handlungsweisen von konservativer Seite gehört, dass ein „Mehr an Freiheit“ missbraucht werden könnte. Diesem Risiko stehen jedoch die weit größeren positiven Auswirkungen gegenüber. Wäre man dem Risikoargument gefolgt, hätten wir weder die Aufklärung noch den modernen Rechtsstaat.

Ich bin überrascht, dass ausgerechnet Sie als Arzt Bedenken äußern gegen das Verantwortungsbewusstsein Ihrer Kollegen. Wenngleich ich nicht naiv genug bin zu glauben, DIE Ärzte seien über jeden Zweifel erhaben, halte ich dennoch die Mehrzahl der deutschen Ärztinnen und Ärzte für verantwortungsvoll handelnde Menschen, die sich dem ärztlichen Ethos und dem Genfer Gelöbnis verpflichtet fühlen und gerade deshalb bereit sind zu helfen. Nicht Polemik und Angstmacherei, sondern eine seriöse öffentliche Diskussion mit Vertretern aus Ethik, Recht, Krankenkassen und Politikern, aber auch Patientenschutzorganisationen wie der DGHS ist in der Tat überfällig.

Thomas Sitte

„Leben lohnt sich – bis zuletzt“ ist eine Zielvorgabe. Sicher kann niemand vorher sagen, was dieses „Lohnen“ in Rappen und Franken, Mark und Pfennig ausmacht.

Aber es liegt an mir persönlich, was ich daraus mache. Ich habe etliche Suizide im privaten und beruflichen Umfeld erlebt. Bei keinem möchte ich dies bewerten, ob es „gut“ und „richtig“ oder „zu früh“ oder „medizinisch unangebracht“ zu diesem Zeitpunkt war. Aber ich möchte mich doch ganz klar verwehren dagegen, dass unsere Arbeit der Palliativversorgung mit dieser anderen Art der „Sterbehilfe“ fortwährend vermengt wird. Ich glaube, wir kommen in unserer Diskussion auch allmählich dahin zu trennen zwischen Symptomkontrolle in schwerer Krankheit und Sterbebeschleunigung oder Todesherbeiführung. Dies sind grundlegend verschiedene Themenkomplexe.

Dass „die Angst vor Missbrauch das schlechteste Argument gegen Neues“ ist, ist ein gutes Argument von Ihnen. Trotzdem möchte ich die Möglichkeit der breiteren, etablierten Suizidassistenz oder auch sauberer (!?) der Tötung auf Verlangen nicht unbedingt als ein „Mehr an Freiheit“ verstehen. Hier müsste der Begriff „Freiheit“ erst einmal sauber definiert werden. Generell halte ich die Mehrzahl der Ärztinnen und Ärzte für verantwortungsvoll handelnde Menschen, wie dies auch die Mehrheit der anderen Menschen ist. Trotzdem sehe ich z. B. aus dem Abraham-Versuch, wie aus den Erfahrungen in totalitären Systemen, wie leicht Macht missbraucht werden kann.

Zur Idee des Berufs“sterbehelfers", die in dieser Diskussion aufblitzte und nun thematisiert wird: diese Bezeichnung passt leider in den Zeitgeist. Sie ist wertfrei, sie beschönigt oder verteufelt nicht. Ich stände, wie ich es eingangs wohl deutlich gemacht habe, für diesen Beruf nicht zur Verfügung. Ich glaube, der Gedanke an ein Berufsbild „Sterbehelfer“ und die daraus zwangsläufig folgende Diskussion ermöglicht einen Weg, um in einem gesellschaftlichen Prozess darüber nachzudenken, wie diese Art von „Sterbehilfe“ gedacht und gelebt werden könnte.

Elke Baezner

Sie sprechen im Zusammenhang mit der Freiheit des Sterbenskranken, selbst den Zeitpunkt seines Tods zu bestimmen, von „Tötung auf Verlangen", ein Begriff, den Sie für „sauberer" halten als Suizidassistenz. Gleichzeitig beklagen Sie sich, dass die Palliativversorgung, also Symptomkontrolle in schwerer Krankheit, fortwährend vermengt werde mit „Sterbehilfe", Sterbebeschleunigung und Todesherbeiführung. Wie wollen Sie von Außenstehenden erwarten, die Begriffe und damit die Inhalte korrekt zu trennen, wenn Sie selbst wider besseres Wissen zur Konfusion beitragen?

Der Jurist Lutz Barth verlangt in seinem jüngsten Newsletter IQB, dass die Frage der richtigen Hilfe zum richtigen Zeitpunkt nur aus der „Innenperspektive" des Kranken heraus zu beurteilen sei. Nur so lässt sich vermeiden, dass Dritte gegen den ausdrücklich und unmissverständlich erklärten Wunsch eines entscheidungsfähigen Sterbewilligen handeln, wenn dieser trotz kompetentester Beratung mehr verlangt als Leidensminderung durch palliativmedizinische Hilfe.

Aber auch eine mögliche und gar nicht so seltene missbräuchliche Beschleunigung des Sterbens gegen den Willen des Sterbenden ist nur zu verhindern, wenn der Respekt vor den ureigenen Kriterien des Kranken oberstes Handlungsprinzip bleibt.

Sie scheinen einem noch zu schaffenden Beruf des Sterbehelfers, der „Sterbeammen", kritisch, aber interessiert gegenüber zu stehen. Ärztlich assistierte, jedoch an sehr seriös ausgebildete Freitodbegleiter delegierte Sterbehilfe also. Ich orientiere mich dabei an den von Universitätsinstituten auf ihre Eignung getesteten und am Schluss der Ausbildung geprüften Freitodbegleitern von EXIT Dt. Schweiz. Die Sorgfaltskriterien für diese Tätigkeit wurden von einer vereinsinternen Kommission, bestehend aus Ärzten, Ethikern, Pastoren und Juristen festgelegt und werden streng überwacht. Der Ft-Begleiter prüft die Anfrage des Sterbewilligen aufgrund der notwendigen ärztlichen Rapporte und persönlichen Gesprächen, zieht, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, einen Arzt zu, der natürlich vor jeder Rezeptierung des Medikaments den Patienten gesehen und beraten haben muss, und kann dann mit oder ohne die Anwesenheit des Arztes die Freitodbegleitung durchführen.

Sie mögen sich dieses Verfahren für Ihre Person nicht vorstellen. Aber wenn Sie sich mit dem Grundprinzip anfreunden könnten, kämen wir voran mit unserer Diskussion.

Thomas Sitte

Auf den ersten Blick sieht es grausam aus, einen bevorstehenden Tod nicht schneller herbeizuführen zu wollen, sondern im natürlichen Lebensverlauf geschehen zu lassen. Meine Antwort hierauf muss weniger medizinisch sein, sondern mehr philosophisch. Zunächst einmal: Warum ist es für mich ein Unterschied, ob ein Tod natürlich verlaufend (z. B. binnen Tagen bei Verweigerung weiterer lebenserhaltender Therapie, z. B. Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit, auch unter gleichzeitiger, symptomkontrollierender Sedierung) oder induziert (z. B. binnen kurzer Zeit beim Suizid in jeder Form, Tötung auf Verlangen und Ähnlichem) eintritt?

Wenn ich ein Sterben natürlich geschehen lasse, ohne es durch medizinische Maßnahmen weiter aufzuhalten, so ist das in unserem Kulturkreis endlich allgemein akzeptiert. Es wird als menschlich, religiös (christlich), rechtlich und medizinisch erlaubt und korrekt bewertet.

Wenn ich in Sterben eingreife, um den Tod gewollt früher herbeizuführen, greife ich auch in das Leben verkürzend ein. Diese beabsichtigte Lebensverkürzung (oder Sterbebeschleunigung, wie ich sie in guter Absicht genannt habe), kann von den Handelnden in bester, integrer Absicht geschehen.

Es ist zu einfach und nicht legitim, dass es „für Angehörige nicht zumutbar“ sei, einen natürlich verlaufenden Sterbeprozess aushalten zu müssen. Angehörige haben hier kein Recht – das Recht über das eigenen Leben und Sterben kann nur der Mensch selber haben (je nach religiöser Einstellung durch diese nochmals beeinflusst).

Es ist vielleicht sinnvoll, einige Standpunkte zusammenzufassen: Wir Beide respektieren den Willen des Patienten und die Würde des Menschen, akzeptieren Suizid als eine Handlung in der Hand des Individuums, wollen Suizid möglichst überflüssig machen, fordern deswegen eine angemessene hospizlich-palliative Versorgung, erachten Suizid als qualitativ anders als Tötung auf Verlangen, sehen in der Beratung Suizidwilliger einen Weg Alternativen aufzuzeigen, wissen, dass Palliativversorgung nicht für Jeden die Lösung der Wahl ist.

Gehen Sie damit konform?

Elke Baezner

Ja, wir sind uns weitgehend einig in den von Ihnen aufgeführten Punkten. Wir respektieren das Recht jedes einsichtsfähigen, entscheidungsfähigen Menschen, über sein Leben, auch über sein Lebensende, selbst zu bestimmen, weil Selbstbestimmung und Eigenverantwortung die Basis der Menschenwürde ausmachen.

Aber: Was ist Sterbehilfe, Beihilfe zum Suizid, rechtlich erlaubter Behandlungsabbruch, wann ist es strafbare vorsätzliche Tötung und Tötung auf Verlangen, was ist terminale und palliative Sedierung? Denn in der Verwendung eines Worts liegt bereits eine Wertung, gar eine moralische Verurteilung.

Ich fordere über den Ausbau einer angemessenen hospizlich-palliativen Versorgung hinaus auch das Recht auf Beihilfe zum ärztlich unterstützten Suizid nach klaren Sorgfaltskriterien, in aller gebotenen Legalität und Transparenz. Bisher darf auch ein Arzt in Deutschland nur Medikamente verschreiben mit dem Therapieziel der Heilung oder Leidensminderung. Der Sterbewillige hat zwar kein Recht, dass ihm der Staat geeignete Sterbemittel zur Verfügung stellt. Er sollte aber das Recht haben, dass der Staat ihn nicht daran hindert, das entsprechende Angebot eines Arztes wahrzunehmen. Um den legalen Zugang zu den Medikamenten oder Medikamentenmixen, die ein sanftes, menschenwürdiges Sterben ermöglichen, zu sichern, bräuchte es deshalb entsprechende Änderungen im Betäubungsmittelgesetz.

Sind wir uns auch darin einig?

Thomas Sitte

Wie Sie eigentlich wissen: In 90% sind wir uns wohl „zu 100%“ einig. In vielleicht 10% bleibt es vollkommen divergent. Für mich ist ein juristisches Recht auf Selbstbestimmung und eine juristisch einwandfreie Straffreiheit für eine Suizidassistenz eine Sache. Selber Hand an sich legen, sich beim Suizid helfen lassen, genauso auch Töten mit und ohne Verlangen eine moralisch für mich völlig anders zu wertende Angelegenheit.

Moral ist eine andere, eine rein persönliche Instanz, denke ich. Allerdings kann man hier sicher auch verallgemeinern, um zu überlegen, welche Moral – neben juristischen Auslegungen und Spitzfindigkeiten – wohl für eine Gesellschaft und das gute Zusammenleben angemessen ist. Sie schrieben

Ich fordere über den Ausbau einer angemessenen hospizlich-palliativen Versorgung hinaus auch das Recht auf Beihilfe zum ärztlich unterstützten Suizid nach klaren Sorgfaltskriterien, in aller gebotenen Legalität und Transparenz ... Der Sterbewillige hat zwar kein Recht, dass ihm der Staat geeignete Sterbemittel zur Verfügung stellt. Er sollte aber das Recht haben, dass der Staat ihn nicht daran hindert, das entsprechende Angebot eines Arztes wahrzunehmen.“

Hier kann ich mit keiner einzigen Aussage konform gehen. Ich fordere, dass – wenn die Gesellschaft die eigenhändige Herbeiführung des Tods als gesellschaftliche Aufgabe sieht – dieses von anderen Strukturen umsetzen lässt als von der Ärzteschaft. Sicher werde ich auch dafür eintreten, dass solche organisierte Suizidassistenz überhaupt nicht kommt, noch mehr werde ich dafür kämpfen, dass sie nicht durch Ärzte umgesetzt werden DARF! Jemand, der beim Suizid assistiert, braucht dafür weder Facharztweiterbildung noch Medizinstudium. Ganz sicher auch keine ärztliche Approbation.

Wo wir wieder konform sind, dass wir beide glauben, dass eine intensive Beratungsmöglichkeit durch Experten verfügbar sein muss, wenn Suizidwillige Hilfe suchen, welcher Form auch immer.

Elke Baezner

Was unsere Leser interessiert, sind diese 10% der Divergenzen. Sie meinen:

„Jemand, der beim Suizid assistiert, braucht dafür weder Facharztweiterbildung noch Medizinstudium. Ganz sicher auch keine ärztliche Approbation.“

Natürlich kann man sich mit dem Strang, mit der Pistole, mit Rattengift oder Diabetesmedikamenten und Medikamentenmixen aus der Hausapotheke das Leben nehmen. Man kann auch von der Brücke, aus dem 3. Stock des Krankenhauses oder vor den Zug springen. Mit Menschenwürde hat das aber nichts zu tun.

Nur Ärzte können (oder sollten es zumindest können) beurteilen, welches Medikament in Zusammenhang mit den vom Schwerkranken im Allgemeinen schon lange eingenommenen anderen Mitteln wie wirkt. Die Verantwortung, dies zu beurteilen und dann die richtige Dosierung des bestgeeigneten Medikaments einzusetzen, dürfen Sie nicht auf einen medizinischen Laien abwälzen. Der Leidtragende, wenn es schief geht, wäre gerade der verzweifelte Sterbewillige.

Der Arzt hat über den Rezeptblock das Monopol für den Zugang zu suizidgeeigneten Medikamenten. Er darf sich nicht so leicht aus der Affäre ziehen und das „schmutzige Geschäft“, als das die Ärzteorganisationen und manche Politiker die Beihilfe zum Sterben betrachten und auch so nach außen kommunizieren, anderen überlassen.

Die nötige VOR-Beratung könnte durch speziell ausgebildete Personen erfolgen und nicht infrage kommende Fälle anderen Instanzen zugeführt werden, sofern der Betroffene das will. Das enthebt den Arzt nicht der Verpflichtung zur eigenen Anamnese und Beurteilung, aber es bliebe ihm wertvolle Zeit erspart.

Was die Moral anbelangt, zitiere ich den großen katholischen Theologen und Ethiker, Hans Küng:

„Natürlich kann ich verstehen, dass man in Deutschland, wo das verbrecherische Nazisystem Tausende von Menschen als „lebensunwertes Leben“ eingestuft und der Vernichtung anheimgegeben hat, beim Thema Sterbehilfe höchst zurückhaltend ist. Aber (...) noch weniger verstehe ich, dass man gerade in einem Land mit dieser Vergangenheit sich gegenüber anderen Ländern (Niederlande, Belgien, Schweiz, einzelne amerikanische Bundesstaaten) moralisierend wieder einmal aufs hohe Ross setzt und gegen den selbst verschuldeten „Sterbetourismus“ hetzt, gleichzeitig jedoch alle Ansätze zu einer konkreten gesetzlichen Lösung des Problems Sterbehilfe verhindert. Welche Scheinheiligkeit!“

Thomas Sitte

Die ständigen Forderungen, dass wir Ärzte zum Suizidbeistand und zur Tötung brauchen, werden durch die Wiederholung nicht wahrer.

Ärzte lernen nicht während des Studiums zu töten.

Ärzte lernen auch kein richtiges Töten während der Facharztweiterbildung.

Ärzte lernen es auch nicht, wie viel von welchen Medikamenten man noch extra braucht, um sicher aus dem Leben zu scheiden oder geschafft zu werden.

Also wozu fordern Sie Ärzte, wenn vielleicht 98% dieser Berufsgruppen vom Töten nur einen Bruchteil dessen verstehen, was Tierärzte oder Jäger meisterlich beherrschen? Doch etwas anderes treibt mich aktuell um. Es ist die Diskussion über den belgischen Weg, dort sollen nun auch endlich Kinder von ihrem unerträglichen Leid erlöst werden dürfen. Wer definiert dann eigentlich was, wer sagt, wer Leiden nicht mehr ertragen kann und auch ob man es nicht anders (mit viel mehr Aufwand natürlich) wieder lebenswert machen kann? Wer will sich anmaßen zu entscheiden, dass ein Kind, sei es „nur“ krank oder sogar (?) vielleicht „behindert“, leben oder sterben soll?

Ich will und kann das nicht. Sterben erlauben, sterben lassen ist qualitativ etwas völlig anderes, als zu töten oder den Suizid zu fördern.

Blicke ich mich um in Deutschland (für BeNeLux kann ich es nicht ausreichend beurteilen), dann bin ich immer noch erschüttert, wie wenig die Möglichkeiten guter hospizlich-palliativer Versorgung bekannt sind.

Abschließende Worte

14. Juli 2014, Thomas Sitte

Dass wir uns gegenseitig überzeugen könnten haben wir so ja wohl auch kaum erwartet. Aber ich fand den Diskurs, der ja mehr ein Dialog wurde, erfreulich sachlich, sehr spannend. Ich habe viel gelernt und wirklich positiv daraus mitgenommen. Es ist SEHR schade, dass die Fronten so verhärtet sind. Kennen Sie das Buch „Gottes Werk und Teufels Beitrag" von John Irving? Ein anderes Thema und doch dasselbe. Abtreibung. Absolut überzeugend aufbereitet, auch für echte Abtreibungsgegner.

Obwohl uns ganz klar in den Kernfragen doch Welten trennen, sind wir uns durch die intensive Auseinandersetzung doch gegenseitig sehr nahe gekommen. Das empfinde ich persönlich als sehr angenehm und ich denke, es führt auch dazu, dass wir uns in künftigen Konflikten weniger verletzen und auch verletzt fühlen werden. Das ist gut so und das fehlt nicht nur in der Diskussion zu diesem Themenkreis generell. Vielleicht ist dies auch ein Grund, dass wir auf beiden Seiten teils erschreckend heftig angeeckt sind, einfach nur, weil wir miteinander gesprochen haben. Deshalb bin ich froh, dass wir dieses Gespräch führen konnten.

15. Juli 2014, Elke Baezner

Lieber Herr Sitte, als wir vor über einem Jahr begonnen haben, unsere Argumente für und gegen die ärztliche Freitodhilfe, für und gegen alle legalen Möglichkeiten der Sterbehilfe auszutauschen, war unser Ziel nicht so sehr, uns gegenseitig zu überzeugen. Vielmehr ging es darum, anstelle kurzer, griffiger Statements, wie sie in Talkshows oder Facebook-Kommentaren gefragt sind, die Gründe für unsere jeweiligen Überzeugungen einem interessierten Publikum schriftlich darzulegen. Die eingegangenen Kommentare bestätigen, dass die Fragen um das eigene Lebensende vielen Menschen so wichtig sind, dass sie über unseren Gedankenaustausch auch Anregungen zum eigenen Nachdenken erhalten haben.

Dabei sind wir uns in vielen Punkten, besonders was die Möglichkeiten einer kompetenten Palliativpflege anbelangt, sehr nahe gekommen – bis auf einen m. E. entscheidenden Punkt: Gehört es zur Aufgabe es Arztes, bei einem wohlüberlegten Suizidwunsch Hilfe zu leisten? Ich meine, ja.

Einig sind wir uns im wichtigsten Punkt: Zur Menschenwürde gehört unabdingbar die Wahlfreiheit. Voraussetzung jeder Entscheidung, zum Leben hin oder für lebensbeendende Maßnahmen, ist eine ideologiefreie, kompetente, verständliche, ergebnisoffene Information und Beratung über alle heute möglichen technischen, administrativen, medizinischen sowie menschlichen Möglichkeiten der Hilfe. Besonders dann, wenn das Lebensende zur Qual zu werden droht, wenn für den Betroffenen die Leidensverlängerung unzumutbar geworden ist. Die Entscheidung, ob er diese Hilfsangebote annehmen will, bleibt jedoch allein dem Sterbenden, dem Sterbewilligen vor dem Hintergrund seiner ureigenen Wertvorstellungen vorbehalten. Bevormundung durch Außenstehende lassen sich die Menschen heute nicht mehr bieten.

Um mit den Worten von Hans Küng zu schließen:

Niemand soll zum Sterben gedrängt, aber auch niemand zum Leben gezwungen werden.

Deutsche PalliativStiftung
Am Bahnhof 2

36037 Fulda