Kein Recht auf Suizidmittel nach Wunsch Berlin, Fulda. Am 26. Oktober hat das Bundesverwaltungsgericht auch in letzter Instanz die Klage auf Natrium-Pentobarbital (NaP) zur Tötung abgelehnt. Unterstützt von der DGHS, einem sogenanntem „Sterbehilfe“verein, hatten zwei Mitglieder geklagt, damit sie sich durch dieses Medikament das Leben nehmen könnten (Aktenzeichen 3 C 8.22 u. a.).
Die Vollversammlung der Deutschen PalliativStiftung hat Prof. Dr. iur. utr. Carsten Schütz, den Direktor des Sozialgerichtes Fulda, zum Stellvertretenden Vorsitzenden des Stiftungsrates gewählt.
OVG urteilt: Selbsttötung auch ohne Pentobarbital möglich!
Fulda, 03.02.2022
Die Deutsche PalliativStiftung begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 2. Februar. Ein Recht Sterbewilliger auf bestimmte Betäubungsmitteln zum Suizid wird ablehnt, weil es keine notwendige medizinische Versorgung darstellt. Palliativmediziner und Vorstandsvorsitzender der PalliativStiftung, Dr. Thomas Sitte weiß: „Die Palliativversorgung hat für jede Leidenssituation eine angemessene Antwort, auch für sterbewillige Schwerstkranke.
Pressemeldung:
Bessere Palliativversorgung statt Übertherapie
Päpstliche Akademie für das Leben wirbt mit Kongress zum
Welttag der Kranken für eine angemessene Sterbebegleitung
als gute Alternative zur Förderung der Selbsttötung.
Vatikanstadt, 10. Februar 2022
„Sterbehilfevereine“ jetzt in Deutschland willkommen“
Verfassungsgericht setzt Selbstbestimmung der ohnehin Starken über den Schutz der Schwächsten.
FULDA Das Bundesverfassungsgericht hat am 26.02.2020 ein wegweisendes Urteil verkündet und das Verbot geschäftsmäßiger Selbsttötung für verfassungswidrig erklärt. Jetzt wird die Erleichterung der Selbsttötung für Kranke und Lebensmüde zur normalen Dienstleistung.